Eingliederungsmassnahmen (IV)

Die Eingliederungsmassnahmen zur sozialberuflichen Rehabilitation in Zusammenarbeit mit der IV umfassen:

IV-Aufbautraining

Das Ziel dieser Massnahme ist es, die Teilnehmenden auf eine weiterführende Eingliederungs- oder Integrationsmassnahme vorzubereiten oder ihre Arbeitsfähigkeit für den ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Der Einstieg erfolgt mit einem Pensum von mindestens 8 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens zwei Halbtage). Ein kontinuierlicher Aufbau der Präsenz und Leistungsfähigkeit wird angestrebt. Am Ende der Massnahme erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche und mündliche Rückmeldung über die Ergebnisse sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

IV-Arbeitstraining

Das Arbeitstraining dient dem gezielten Aufbau der Arbeitsfähigkeit und richtet sich insbesondere an Personen mit psychischen Schwierigkeiten, bei denen Einschränkungen in der Arbeitsfähigkeit bestehen. Ziel ist es, die Arbeits- und Leistungsfähigkeit sowie weitere Voraussetzungen für die berufliche Integration zu prüfen und direkt am Arbeitsplatz zu fördern. Das Mindestpensum beträgt 50%. Die Massnahme zielt auf eine anschliessende Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt mit entsprechendem Leistungslohn ab. Am Ende der Massnahme erfolgt eine schriftliche und mündliche Rückmeldung über die Ergebnisse sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Arbeit zur Zeitüberbrückung

Diese Massnahme erfolgt nach einer abgeschlossenen Eingliederung und richtet sich an Personen, die ihre Ziele in Bezug auf Arbeits- und Leistungsfähigkeit erreicht und eine Anschlusslösung gefunden haben. Wenn der Übergang von der Eingliederungsmassnahme zur Anschlusslösung nicht nahtlos erfolgen kann, wird Arbeit zur Überbrückung angeboten. Diese Massnahme dient dem Erhalt der Tagesstruktur und der erzielten Fortschritte. Das Mindestpensum beträgt 50%.